Impfungen - Übersicht - Internistische Praxis Zwenkau


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Liste der Schutzimpfungen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

  • Cholera: nur im Ausnahmefall (z.B. Dienstreise in ein Land, das die Impfung vorschreibt)

  • Diptherie: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischimpfung alle 10 Jahre.

  • FSME (Zeckenschutz): Nur für Personen, die in Risikogebieten leben, nicht für Urlaubsreisen

  • Gelbfieber: nur im Ausnahmefall (z.B. Dienstreise in ein Land, das die Impfung vorschreibt)

  • Haemophilus influenzae Typ B: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat, bei Vorliegen von Risikofaktoren auch später

  • Hepatitis A (HA): Bei Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung, und für bestimmte Risikogruppen (zum Beispiel häufiger Umgang mit Blutbestandteilen, Mitarbeiter in Fürsorgeeinrichtungen, Asylbewerberheimen, etc)

  • Hepatitis B (HB): im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat sowie für Risikogruppen

  • HPV (Schutz vor Gebärmutterhalskrebs): Mädchen zwischen 12-17 Jahren

  • Influenza (Grippeschutz): Standardimpfung ab 60 Jahre sowie für Risikogruppen

  • Masern: 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres sowie für Risikogruppen

  • Meningokokken: Immunisierung im 2. Lebensjahr, sowie für Risikogruppen (insbesondere bei längeren beruflichen/studienbedingten Auslandsaufenthalten)

  • Mumps: 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres sowie für Risikogruppen (inbesondere Personen, die häufig von Kindern umgeben sind)

  • Pertussis (Keuchhusten): im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischung im Alter von 5-6 und zwischen 9-17 Jahren. In manchen Fällen auch für Frauen mit Kinderwunsch sowie weiteren Personen, die häufigen Umgang mit Neugeborenen haben.

  • Pneumokokken: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Erneute Impfung für Personen über 60 Jahre sowie bei Risikogruppen (zum Beispiel Immundefekte, chronische Krankheiten).

  • Poliomyeltitis: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischimpfung zwischen 9-17 Jahren. Erneuter Anspruch für alle, die keine Grundimpfung erhalten haben sowie bei Vorliegen von Risikofaktoren (insbesondere bei Auslandsaufenthalten oder Umgang mit Menschen aus Polio-Risikogebieten).

  • Röteln: Zwischen 11.-14. Lebensmonat sowie vor Ende des 2. Lebensjahres. Ebenso für Risikogruppen (insbesondere Umgang mit Kleinkindern).

  • Tetanus: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischung im Alter von 5-6 Jahren sowie 9-17 Jahren. Danach alle 10 Jahre.

  • Tollwut: Nur bei beruflichen/studienbedingten Reisen in Risikogebiete

  • Tuberkulose: derzeit keine Schutzimpfung

  • Typhus: Nur bei beruflichen/studienbedingten Reisen in Risikogebiete

  • Varizellen: Zwischen 11.-14. Lebensmonat sowie vor Ende des 2. Lebensjahres. Standardimpfung für Ungeschützte 9- bis 17-jährige ohne Varizellen-Anamnese. Ebenso für Risikogruppen (zum Beispiel bei häufigem Umfang mit Kleinkindern oder bei schwerer Neurodermitis


Auflistung: © Copyright 2011, Euro-Informationen, Berlin - www.krankenkassen.de

Impfungen
Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten erfüllen zwei gleichermaßen wichtige Funktionen: Sie schützen die Allgemeinheit vor einer Krankheitsausbreitung und den einzelnen vor dessen Erkrankung. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil der Prophylaxe und medizinischer Standard, die empfohlenen Schutzimpfungen sind Routinemaßnahmen mit einem sehr geringen Risiko.

Grundlage für die Durchführung von Schutzimpfungen sind die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes) und der SIKO (Sächsische Impfkommission). Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen. Viele Krankenkassen übernehmen darüber hinaus auch die zusätzlich von der Sächsischen Impfkommission empohlenen Impfungen.


Reisemedizin
Nicht nur bei Reisen in exotische Urlaubsländer ist es sinnvoll, zuvor den bestehenden Impfschutz zu überprüfen. Vorgeschriebene Impfungen müssen in den gelben Impfpass eingetragen werden. Es ist empfehlenswert auch die nicht vorgeschriebenen, freiwilligen Impfungen im Impfpass zu dokumentieren, um die Dauer des Impfschutzes und die Auffrischungsimpfungen nachvollziehen zu können.
Teilweise werden Resieimpfungen von den Krankenkassen erstattet, um Ihnen dies zu erleichtern, können Sie hier ein vorbereitetes Anschreiben herunterladen
Eine Impfberatung und die notwendigen Impfungen erhalten Sie gerne in unserer Praxis.


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