COVID-19: Kontrolle des Impfstatus und Boosterimpfungen
Kann man feststellen, ob die Impfung wirksam war?
Nach Kontakt mit dem Coronavirus oder nach einer Impfung bildet der Körper neutralisierende Antikörper (NAb). Diese Antikörper verhindern, dass die Viren in Körperzellen eindringen und diese infizieren können. Mit einem quantitativen NAb-Schnelltest kann die Konzentration dieser Antikörper im Blut gemessen werden. Als Probe reicht ein Tropfen Blut aus. Das Ergebnis liegt bereits in 15 Minuten vor. Der von uns verwendet quantitative Schnelltest weist eine sehr hohe Korrelation zum international gültigen WHO-Standard für anti-SARS-CoV-2 auf und ist damit sehr zuverlässig.
Bei niedrigen Werten ist ein "Boostern" d.h. eine Auffrischimpfung sinnvoll. Bei einem ausreichend hohen Titer wird eine Wiederholung der Messung im Zeitraum von 3 Monaten empfohlen.
Zur Orientierung:
Der sogenannte BAU/ml-Wert (BAU = Binding Antibody Units) ist die Konzentration der neutralisierenden Antikörper im Blut
40 - 250 BAU/ml: geringer SARS-CoV2-NAb-Titer
250 - 1000 BAU/ml: mittlerer SARS-CoV2-NAb-Titer
über 1000 BAU/ml: hoher SARS-CoV2-NAb-Titer
Eine Selbsttestung auf neutralisierende Antikörper können wir aktuell nicht empfehlen, die erhältlichen Kits liefern keine genauen Werte und sind obendrein nicht billiger als der professionelle Test bei uns (€ 17,49 - privat Versicherte € 20,11)
Wer benötigt eine Boosterimpfung (= 3. Impfung = Auffrischung)?
Ab 01.10.2020 gilt nur als vollständig geimpft, wer 3 Impfungen erhalten hat (oder: 2 Impfungen und Infektion).
Generell wird eine 3. Impfung empfohlen. Sie sollte mit einem an die aktuelle Omikron Subvarianten BA.4 und BA.5 des Corona-Virus angepassten Impfstoff erfolgen.
Wer benötigt eine 2. Boosterimpfung (= 4. Impfung)?
empfohlen (frühestens 3 Monate nach der letzen Impfung)
- Personen im Alter von ≥ 60 Jahren
- BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen.
empfohlen (frühestens 6 Monate nach der letzen Impfung)
- Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
möglich
- alle Personen über 18 Jahre
Wir verimpfen für die zweite Auffrischimpfung ausschließlich Impfstoff, der an die Omikron Subvarianten BA.4 und BA.5 angepasst ist.
Personen, die seit Juli 2022 eine Infektion mit SARS-CoV-2 (mutmaßlich mit einer BA.4/BA.5 Omikron-Variante) durchgemacht haben, bedürfen vorerst keiner weiteren Impfung.
Wir empfehlen:
Bei Zweifeln an der Notwendigkeit empfehlen wir einen Antikörpertest (s. o.), auch wenn die Kosten dafür von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.